Ein- oder Ausreiseerlaubnis nach Nordirland
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Deutsche Staatsangehörige beziehungsweise Bürger der Europäischen Union benötigen für die Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland kein Visum, lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, auch bei einem unbegrenzten Aufenthalt. Eine Mindestgültigkeit für diese Reiseunterlagen existiert nicht, auch mit einem vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ist die Einreise in der Regel möglich. |
Für die Einreise von Kindern ist entweder ein Kinderausweis (ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr), ein Kinderreisepass oder der Eintrag in den Pass eines Elternteils (ohne Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr) erforderlich. Zu beachten sind die Anforderungen der entsprechenden Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Reisedokumente, da diese von den staatlichen Vorgaben im Einzelfall abweichen können Da die Möglichkeit besteht, dass sich die Einreisebestimmungen und vor allen Dingen die Sicherheitsbestimmungen beziehungsweise Sicherheitshinweise kurzfristig, zeitweise oder auch dauerhaft ändern können, empfiehlt es sich, Erkundigungen vor der Abreise, beispielsweise beim Auswärtigen Amt, einzuholen. Bürger der Europäischen Union verfügen in der Regel über ein dauerhaftes Wohn- und Arbeitsrecht. Die Arbeitsaufnahme unterliegt den Regelungen der Europäischen Union und ist dementsprechend im Normalfall ohne eine Arbeitserlaubnis möglich. |